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Hinweise zur Eingabe

Bisherigen Rufnummerninhaber richtig benennen

Eine Rufnummernmitnahme ist heutzutage einfach und verläuft normalerweise problemlos. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Kundendaten bei 1&1 mit den Angaben bei Ihrem bisherigen Anbieter übereinstimmen.

Besonders wichtig ist die korrekte Angabe des bisherigen Rufnummerninhabers - und die ist gar nicht so banal, wie es auf den ersten Blick scheint.

Bei der Beauftragung haben Sie 3 Auswahlmöglichkeiten:

  • Name des Vertragsinhabers

  • Abweichender Name, aber Privatkunde (Dritte Person)

  • Firma

Auswahl des bisherigen RufnummerninhabersAuswahl des bisherigen Rufnummerninhabers

Aber wann wählen Sie welche Option aus? Gelten Sie z. B. selbst als "dritte Person", wenn Sie beim alten Anbieter mit Ihrem Mädchennamen eingetragen sind?

Ich (= Privatkunde, Namen identisch)
Die einfachste Variante: Sie sind bei 1&1 und bei Ihrem bisherigen Anbieter als Privatkunde angemeldet, mit demselben Namen.

Dritte Person (= Privatkunde beim alten Anbieter, Namen nicht identisch)
Die Namen der Vertragsinhaber stimmen nicht miteinander überein. Beim alten Anbieter sind Sie Privatkunde - ob Sie bei 1&1 Privat- oder Firmenkunde sind, ist in diesem Fall egal.

Um sicherzustellen, dass die dritte Person mit der Übernahme der Mobilfunknummer einverstanden ist, benötigen wir hier später ein unterschriebenes Portierungsformular.

Beispiele:

  • Erika Musterfrau ist Vertragsinhaberin bei 1&1, aber bei ihrem bisherigen Anbieter mit ihrem Mädchennamen oder ihrem 2. Vornamen eingetragen.

  • Max Mustermann ist Vertragsinhaber bei 1&1. Die Rufnummer, die er mitnehmen möchte, gehört seiner Ehefrau Beate. Das bedeutet, Herr Mustermann muss die Portierungsanfrage mit dem Namen und Geburtsdatum seiner Frau Beate stellen.

  • Die Max Mustermann KG ist Vertragsinhaber bei 1&1. Herr Max Mustermann möchte seine Rufnummer mitnehmen, ist bei dem abgebenden Anbieter allerdings als Privatperson hinterlegt. Auch in diesem Fall muss Herr Mustermann die Portierungsanfrage auf eine "dritte Person" stellen.

Firma (= Firmenkunde beim alten Anbieter)
Beim alten Anbieter sind Sie Firmenkunde - ob Sie bei 1&1 Privat- oder Firmenkunde sind, ist in diesem Fall egal.

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