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Zuständigkeiten beim DSL-Anschluss

Von der Grundversorgung bis zu Ihrem DSL-Router sind verschiedene Parteien zuständig. Hier erfahren Sie, wer für welchen Teil Ihres DSL-Anschlusses verantwortlich ist.

Gilt nicht für 1&1 Anschlüsse, die über alternative Zugangstechnologien (z. B. mittels Glasfaser) angeschlossen sind.

Zuständigkeiten von Eigentümer/Vermieter und 1&1 Kunde beim DSL-Anschluss abgebildetZuständigkeiten beim DSL-Anschluss

Grundversorgung

Wenn das Grundstück noch nicht an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen ist – etwa bei einem Neubau – muss der Hauseigentümer dafür sorgen, dass eine Teilnehmeranschlussleitung verlegt und ein Hausanschluss (APL) installiert wird. Diese sogenannte Grundversorgung ist vom Hauseigentümer über die Bauherrenberatung der Deutschen Telekom zu beauftragen, unter: 0800 330 19 03 (montags bis freitags 08:00 bis 20:00 Uhr und samstags 08:00 bis 16:00 Uhr).

Innenverkabelung

Die Innenverkabelung bzw. Endleitung verläuft vom Hausanschluss zu den Telefondosen (TAE-Dosen) in Ihrem Wohnraum und muss durch einen Elektriker installiert werden. Auch dieser wird vom Hauseigentümer beauftragt. Die Reparatur einer defekten Telefondose fällt in denselben Zuständigkeitsbereich.

DSL-Anschluss

Ist für die Grundversorgung und die Innenverkabelung gesorgt, kann bei 1&1 ein DSL-Anschluss bestellt werden. Zur Aufschaltung des DSL-Anschlusses ist in der Regel der Besuch eines Anschalttechnikers erforderlich. Dieser benötigt Zugang zum Hausanschluss und zur Telefondose. 1&1 prüft, ob ein Technikereinsatz vor Ort erforderlich ist und organisiert diesen. Anschließend teilen wir Ihnen den Schalttermin mit.

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