Für die Einrichtung eines De-Mail-Postfachs werden zusätzlich zu den Unternehmensdaten auch die persönlichen Daten des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens benötigt. Diese sind notwendig, um die Integrität von De-Mail zu gewährleisten.
Tragen Sie Ihre persönlichen Daten genauso ein, wie diese auf Ihrem Ausweisdokument stehen und im Handelsregisterauszug des Unternehmens für die vertretungsberechtigte Person eingetragen sind. Auch wenn Umlaute und Bindestriche enthalten sind.
Falls Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und sich als juristischer Vertreter eines Unternehmens für De-Mail anmelden möchten, können Sie sich mit folgenden Dokumenten ausweisen:
Das De-Mail-Gesetz schreibt vor, dass ein De-Mail-Anbieter den Zugang zu einem De-Mail-Postfach mit einer sicheren Anmeldung ermöglichen und dafür zwei verschiedene Verfahren anbieten muss. Wir haben uns zum Start von De-Mail für folgende Verfahren entschieden:
Für beide von uns angebotenen Verfahren müssen wir im Rahmen der De-Mail-Registrierung Ihre Mobilfunknummer erheben und überprüfen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass die Beantragung einer De-Mail-Adresse ohne Angabe einer Mobilfunknummer nicht möglich ist.