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Kindersicherung im 1&1 Router aktivieren oder deaktivieren

Mithilfe von Zugangsprofilen können Sie Webseiten sperren, jugendgefährdende Inhalte filtern oder Zeitlimits festlegen. So schalten Sie die Kindersicherung in Ihrem 1&1 Router ein oder aus:

Schritt 1
Öffnen Sie die Benutzeroberfläche Ihres 1&1 Routers. Geben Sie dazu in die Adresszeile Ihres Browsers http://fritz.box oder 192.168.178.1 ein. Alternativ verwenden Sie die von Ihnen vergebene IP-Adresse.

Geben Sie das Kennwort ein. Dieses finden Sie auf dem Typenschild des Routers, oder Sie haben es selbst festgelegt.

Bei Problemen hilft Ihnen der Artikel Benutzeroberfläche des 1&1 Routers lässt sich nicht aufrufen.
Schritt 2
Schritt 3
Unter Internet > Filter öffnen Sie den Reiter Zugangsprofile.
Navigation FRITZ!Box
Navigation FRITZ!Box
Schritt 4
Erstellen Sie ein Neues Zugangsprofil.
Zugangsprofile
Zugangsprofile
Schritt 5
Legen Sie einen Zeitraum und ein Zeitbudget fest, der für das Profil gelten soll. Wählen Sie außerdem die Internetseiten und Netzwerkanwendungen aus, die gesperrt werden sollen.
Zeitbeschränkung
Zeitbeschränkung

Hinweis: Ein geteiltes Budget ist nur in Zugangsprofilen für einzelne Benutzer sinnvoll, die an unterschiedlichen Netzwerkgeräten das Internet nutzen. Benutzergruppen sollte diese Option nicht aktivieren. Die voreingestellten Profile "Standard", "Gast" und "Unbeschränkt" haben kein geteiltes Budget und stellen jedem Netzwerkgerät die komplette Online-Zeit zur Verfügung.
Schritt 6
Unter Internet > Filter > Kindersicherung können Sie individuell für jedes Gerät die Kindersicherung aktivieren, indem Sie das jeweilige Zugangsprofil ändern.
Änderung Zugangsprofile
Änderung Zugangsprofile
Schritt 7
Ordnen Sie das Zugangsprofil Kindersicherung (A) dem gewünschten Gerät zu und Übernehmen (B) Sie die Änderung.
Aktivierung Kindersicherung
Aktivierung Kindersicherung
Schritt 8
Wählen Sie ein anderes Zugangsprofil (A) aus, um eine Kindersicherung zu deaktivieren. Bestätigen Sie Ihre Änderung mit Übernehmen (B).
Deaktivierung Kindersicherung
Deaktivierung Kindersicherung

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: