Tarifwechsel - Die Kosten auf Ihrer Rechnung erklärt
Sie haben vor Kurzem Ihren 1&1 Tarif gewechselt? Wir erklären Ihnen, wie der Wechsel auf Ihrer Rechnung aussieht.
In den meisten Fällen ändert sich durch einen Tarifwechsel der Abrechnungszeitraum für die monatliche Grundgebühr.
Auf Ihrer Rechnung finden Sie die Position Grundgebühr zweimal. Aber keine Sorge: Sie bezahlen die Grundgebühr nicht doppelt. Sie sind während des Abrechnungszeitraums in Ihren neuen Tarif gewechselt. Daher erstatten wir Ihnen die Kosten für die Überschneidungstage zurück – ab dem Zeitpunkt, an dem Sie in Ihren neuen Tarif gewechselt sind.
Ihr neuer Tarif wird wie gewohnt einen Monat im Voraus berechnet und ist als weitere Rechnungsposition aufgeführt. Und das alles auf der gleichen Rechnung.
Veranlassen Sie einen Tarifwechsel, können eventuell einmalig Kosten anfallen. Ob überhaupt und wie viel berechnet wird, ist abhängig von Ihrer Vertragslaufzeit, Ihrem bisher genutzten 1&1 Tarif und dem gewünschten Zieltarif. Wenn zusätzliche Kosten entstehen, werden Ihnen diese im Tarifwechsel-Prozess direkt angezeigt.
Und so erkennen Sie die anteilige Gutschrift
Wir haben für Sie eine Beispielrechnung vorbereitet. Bitte beachten Sie hier die unterschiedlichen Abrechnungszeiträume und Tarife – und den Posten "Anteilige Gutschrift (Vertragsanpassung)".
Beispielrechnung Mobilfunk nach Tarifwechsel
A = Berechnung der Grundgebühr für Ihren bisherigen Tarif einen Monat im Voraus.
B = Anteilige Gutschrift der Grundgebühr Ihres Alt-Tarifs aufgrund der Überschneidung der Abrechnungszeiträume.
C = Berechnung der Grundgebühr für Ihren neuen Tarif – ab dem Tag des Tarifwechsels für einen Monat im Voraus. Der neue Abrechnungszeitraum wird auf Ihrer Rechnung benannt, der zukünftig gilt.
Wie die Überschneidung der Abrechnungszeiträume zustandekommt, veranschaulicht Ihnen diese Grafik.
Beispiel: Tarifwechsel per 14.01.
Beispiel eines Tarifwechsels entlang eines Zeitstrahls
Nichts gefunden?
Nutzen Sie unsere 24/7-Telefon-Beratung