Fall 1: Vertrag noch nicht gekündigt:
Stellen Sie sicher, dass Sie gekündigt haben und Ihr alter Anbieter dies mit einem Kündigungstermin bestätigt hat.
Erst wenn Sie eine Kündigungsbestätigung von Ihrem bisherigen Anbieter erhalten haben und zusätzlich 24 Stunden vergangen sind, können Sie die Mitnahme Ihrer Rufnummer noch einmal bei uns beantragen. Halten Sie ggf. Rücksprache mit Ihrem bisherigen Anbieter.
Fall 2: Fehlende Portierungserklärung (Opt-In):
Bei Prepaid-Verträgen oder der Rufnummernmitnahme aus einem ungekündigten Laufzeitvertrag benötigt Ihr bisheriger Mobilfunkanbieter Ihre ausdrückliche Erlaubnis, Ihre Mobilfunknummer an einen anderen Anbieter weitergeben zu dürfen ("Opt-In").
Wir fragen erneut bei Ihrem bisherigen Anbieter an. Sobald uns eine Rückmeldung vorliegt, informieren wir Sie umgehend über die weiteren Schritte bzw. den Termin.