Eine Rufnummernmitnahme ist heutzutage recht einfach und verläuft in der Regel problemlos. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Kundendaten bei 1&1 mit den Angaben bei Ihrem bisherigen Anbieter übereinstimmen.
Besonders wichtig ist die korrekte Angabe des bisherigen Rufnummerninhabers - und die ist gar nicht so banal, wie es auf den ersten Blick scheint.
Bei der Beauftragung haben Sie drei Auswahlmöglichkeiten:
Aber wann wählen Sie welche Option aus? Gelten Sie z. B. selbst als "dritte Person", wenn Sie beim alten Anbieter mit Ihrem Mädchennamen eingetragen sind?
Die einfachste Variante: Sie sind bei 1&1 und bei Ihrem alten Anbieter als Privatkunde angemeldet, mit demselben Namen.
Die Namen der Vertragsinhaber stimmen nicht miteinander überein. Beim alten Anbieter sind Sie Privatkunde - ob Sie bei 1&1 Privat- oder Firmenkunde sind, ist in diesem Fall egal.
Um sicherzustellen, dass die dritte Person mit der Übernahme der Rufnummer einverstanden ist, benötigen wir hier später ein unterschriebenes Portierungsformular.
Beispiele:
Beim alten Anbieter sind Sie Firmenkunde - ob Sie bei 1&1 Privat- oder Firmenkunde sind, ist in diesem Fall egal.