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Die Rufnummernmitnahme zu einem anderen Anbieter

Für 1&1 Mobilfunkkunden

So verläuft die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer zu einem anderen Anbieter reibungslos.

Bedingungen und Voraussetzungen:
  • Kundendaten:
    Die Kundendaten bei Ihrem neuen Mobilfunkanbieter müssen identisch sein mit Ihren 1&1 Kundendaten. Es ist wichtig, dass alle Daten zu 100% übereinstimmen und in Ihrem Auftrag exakt dieselbe Schreibweise vewendet wird wie bei 1&1.
  • Vor Vertragsende:
    Möchten Sie Ihre Mobilfunknummer vor dem Kündigungswirkdatum Ihres 1&1 Vertrags zu einem anderen Anbieter mitnehmen, benötigen wir eine Portierungserklärung (Opt-In) von Ihnen.
  • Nach Vertragsende:
    Sie können die Rufnummernmitnahme auch dann noch beauftragen, wenn Ihr 1&1 Vertrag bereits gekündigt ist. Das Kündigungswirkdatum darf dabei nicht mehr als 80 Kalendertage in der Vergangenheit liegen.
  • 1&1 Multi-Card:
    Möchten Sie eine Mobilfunknummer, die mit einer 1&1 Multi-Card verwendet wird, sofort zu einem anderen Anbieter mitnehmen, kündigen Sie die Multi-Card-Option.
Bitte beachten Sie:
Sie möchten die Rufnummernmitnahme stornieren? Das ist bis zu 7 Werktage vor dem Ausführungstermin bei Ihrem neuen Anbieter möglich.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: