In den meisten Fällen ändert sich durch einen Tarifwechsel der Abrechnungszeitraum für Ihre Grundgebühren. Dadurch überschneiden sich die beiden Abrechnungszeiträume. Auf der nächsten Rechnung erscheint der Posten Grundgebühr zweimal.
Aber keine Sorge: Sie zahlen auf keinen Fall zuviel - den Betrag, der durch die Überschneidung entsteht, schreiben wir Ihnen auf der gleichen Rechnung wieder gut (zu sehen unter Anteilige Gutschrift).
Wie die Überschneidung der Abrechnungszeiträume und der Gutschrift zustandekommt, veranschaulicht Ihnen auch folgende Grafik: