Herzlich willkommen im 1&1 Hilfe-Center

Hinweise zur Eingabe

1&1 Rücklastschrift- und Mahngebühren

Wie kommt es zu Rücklastschrift- und Mahngebühren? Und wie können Sie vermieden werden?

Eine Rücklastschrift kann aus mehreren Gründen entstehen. Vielleicht hat sich Ihre Bankverbindung geändert oder Ihr Konto war versehentlich am Abuchungstermin nicht ausreichend gedeckt?

Sie können eine Rücklastschrift umgehen, indem Sie Ihre Bankdaten in Ihren Kundendaten immer aktuell halten.
Darüber hinaus vermeiden Sie Rücklastschriften dadurch, dass der Rechnungsbetrag in voller Höhe zum vereinbarten Abbuchungstermin von Ihrem Konto abgebucht werden kann.


Bearbeitungsgebühr zur Rücklastschrift

Konnten wir den Rechnungsbetrag nicht abbuchen, senden wir Ihnen ein Schreiben mit der Bitte, den offenen Betrag bis zu einem bestimmten Termin auszugleichen. Dafür veranlassen Sie einen erneuten Bankeinzug oder überweisen den Betrag.

Für die entstandene Rücklastschrift berechnen wir 4,- EUR. Warum? Wird eine SEPA-Lastschrift nicht eingelöst, zahlen wir an Ihre Bank eine Bearbeitungsgebühr. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die entstandenen Kosten an Sie weiterreichen. Sie möchten weitere Informationen zur Bearbeitungsgebühr für eine fehlgeschlagene SEPA-Lastschrift? Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hausbank.

Mahngebühr

Bleibt der Rechnungsbetrag weiterhin offen, bitten wir Sie erneut, den Betrag termingerecht auszugleichen – und berechnen dafür 1,50 EUR. Weitere 1,50 EUR werden fällig, wenn auch die letzte Frist in der 2. Zahlungserinnerung nicht eingehalten wurde.

Nichts gefunden?

Nutzen Sie unsere 24/7-Telefon-Beratung

Hat Ihnen dieser Artikel weitergeholfen?

1&1 Control-Center

Alt Tag

Ihr persönlicher Kundenbereich

Rechnungen einsehen und bezahlen, Verträge und Optionen verwalten, Kundendaten pflegen – jederzeit bequem online und in der App.

Zum Login