Voraussetzungen für die Rufnummernmitnahme zu 1&1
Sie möchten eine Mobilfunknummer von einem anderen Anbieter in einen 1&1 Vertrag umziehen? Darauf sollten Sie achten.
Ihr 1&1 Mobilfunkvertrag muss aktiv sein.
Ihre Kundendaten beim bisherigen Anbieter (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Firmenbezeichnung) müssen genau mit den Angaben Ihrer Rufnummernmitnahme zu 1&1 übereinstimmen: Fordern Sie darum bei Ihrem bisherigen Anbieter vor der Beauftragung der Rufnummernmitnahme bitte das Informationsblatt zur Rufnummernmitnahme (Portierungsinformationsblatt) an, um die Mitnahme reibungslos durchzuführen.
Mobilfunknummern von ausländischen Netzbetreibern können nicht zu 1&1 mitgenommen werden.
Antrags- und Mitnahmezeitpunkt
Bei einer Rufnummernmitnahme ist der Zeitpunkt Ihres Antrags entscheidend. Dieser richtet sich nach Ihrer Vertragsart.
Sofortige Rufnummernmitnahme zu 1&1 aus Prepaid- und Laufzeitverträgen
Bei einer sofortigen Rufnummernmitnahme braucht Ihr bisheriger Anbieter von Ihnen ein sogenanntes Opt-In (Portierungserklärung).
Mit diesem Formular geben Sie die Mobilfunknummer für die Mitnahme zu 1&1 frei. Dadurch weiß Ihr bisheriger Anbieter, dass Sie die Nummer umziehen möchten. Das Opt-In ist 30 Tage gültig. Bei vielen Anbietern können Sie die Erklärung im Online-Kundenbereich selbst beantragen.
Die sofortige Mitnahme Ihrer Rufnummer ist keine Kündigung Ihres bisherigen Vertrags. Benötigen Sie Ihren Vertrag nicht mehr, kündigen Sie diesen entsprechend der vereinbarten Konditionen.
Rufnummernmitnahme zum Ende der Laufzeit eines Vertrags
Voraussetzung ist, dass der bisherige Vertrag bei Beauftragung der Rufnummernmitnahme nicht länger als 80 Tage beendet ist oder spätestens in 4 Monaten (123 Tage) endet. Die Bestätigung der Kündigung und des Vertragsendes muss Ihnen von Ihrem bisherigen Anbieter vorliegen.
Alle Voraussetzungen erfüllt?
Dann können Sie Ihre Rufnummernmitnahme zu 1&1 beauftragen.
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