Nebenkostenprivileg fällt weg
Ab dem 01.07.2024 dürfen die Gebühren für Kabelfernsehen nicht mehr auf Mieter umgelegt werden. Das Nebenkostenprivileg entfällt.
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Allgemeine Informationen
Was ändert sich ab spätestens 01.07.2024 bei Kabel-TV Gebühren?
In vielen Mietwohnungen gibt es Kabelanschlüsse. Hauseigentümer, Hausverwaltungen oder Vermieter haben Sammelverträge mit den Kabelnetzbetreibern abgeschlossen und vereinbart, die Kosten für Kabel-TV in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umzulegen - auch wenn der Kabelanschluss nicht genutzt wurde. Dieses Privileg hat ab dem 01.07.2024 keine Gültigkeit mehr. Durch eine Gesetzesänderung im Rahmen der Neuerung des Telekommunikationsgesetzes können Mieter ab spätestens 01.07.2024 die Art ihres Fernsehempfangs frei wählen.
Warum wird das Nebenkostenprivileg abgeschafft?
Der Wegfall des Nebenkostenprivilegs dient dazu, den Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt zu fördern und den Verbrauchern eine größere Auswahl an Anbietern und Tarifen zu ermöglichen. Das Nebenkostenprivileg wurde bereits am 01.12.2021 verabschiedet, jedoch gilt bis zum 30.06.2024 eine Übergangsfrist.
Informationen für Mieter
Wie kann ich sehen, ob ich betroffen bin?
Sie können auf Ihrer jährlichen Nebenkostenabrechnung direkt erkennen, ob und welchen Betrag Sie an Ihren Vermieter gezahlt haben.
Was passiert, wenn ich mich bis zum 30.06.2024 für keinen neuen TV-Anbieter entscheide?
Ihr bisheriger Kabelanbieter kann das TV-Signal zu diesem Zeitpunkt deaktivieren, somit können Sie nicht mehr über den Kabelanschluss fernsehen.
Welche Alternativen gibt es zum Kabelfernsehen?
Fernsehen ist digital. Die Verbreitungswege haben sich geändert, sodass Sie heute auch über das Internet fernsehen können. IPTV ist ein Fernsehprogramm oder Streamingdienst, beides über das Internet zu empfangen.
Welchen Vorteil habe ich durch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs?
Sie haben den Vorteil, sich den TV-Anbieter selbst aussuchen zu können. Mit 1&1 HD TV oder 1&1 HD Plus erleben Sie großes Kino in brillanter HD-Qualität und profitieren von nützlichen Zusatzfunktionen. Genießen Sie eine riesige Sendervielfalt. Je nach Tarif ist es Ihnen möglich, auf verschiedenen Endgeräten 1&1 HD TV zu nutzen.
Muss ich meinen Vermieter informieren, wenn ich den TV-Anbieter wechsle?
Nein, müssen Sie nicht. Die Abrechnung des Kabelanschlusses ist ab dem 01.07.2024 gesetzlich nicht mehr zulässig. Eine Kündigung Ihres Kabelfernsehanschlusses ist nicht notwendig.
Kann ich meinen TV-Anbieter jetzt schon wechseln?
Ja, das können Sie und Sie haben somit schon alle notwendigen Schritte für die Umstellung erledigt. Ihr Vermieter muss Sie rechtzeitig informieren, zu welchem Zeitpunkt bei Ihnen das Nebenkostenprivileg und damit die Umlage der Kabel-TV Gebühren über die Mietnebenkosten entfällt, spätestens jedoch zum 30.06.2024.
Müssen Empfänger von Bürgergeld zukünftig den Kabelanschluss selbst bezahlen?
Ja, zukünftig ist das so. Zurzeit wird der Kabelanschluss Bürgergeldempfängern bezahlt. Ab dem 01.07.2024 ist dies nicht mehr der Fall.
Welche finanzellen Folgen hat das für mich?
Keine. Ein TV-Kabelanschluss kostet Sie monatlich ca. 7,- bis 10,- EUR. Mit unserem 1&1 HD TV ab 6,99 EUR monatlich können Sie Geld sparen und zusätzlich viele private Sender in HD Qualität, tolle Funktionen, wie z. B. TV-Aufzeichnungen, einen elektronischen Programmführer oder paralelle Streams, an mehreren Geräten genießen.
Informationen für Vermieter, Hauseigentümer und Hausverwaltungen
Was gilt es als Eigentümer oder Privatmieter beim Wegfall des Nebenkostenprivilegs zu beachten?
Ob ein Sammel-Inkassovertrag für Kabelfernsehen über eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besteht, wissen im Normalfall private Wohnungseigentümer. Ist dem so, dann entscheidet die WEG über den weiteren Umgang mit dem Vertrag. Es besteht ein Sonderkündigungsrecht bis zum 30.06.2024, mit dem laufende Mehrnutzerverträge per Beschluss der Eigentümergemeinschaft gekündigt oder in einen Einzelvertrag umgewandelt werden können. Unternimmt die Eigentümergemeinschaft nichts oder entscheidet sich gegen eine Kündigung, laufen die Verträge weiter. Dann müssen die Eigentümer der Wohnung auch weiterhin die Gebühren für den Kabelfernsehanschluss bezahlen. Bei Weitervermietung der Wohnung ist demnach eine Weitergabe dieser Gebühren an den Mieter über die Nebenkosten zukünftig verboten.
Was sind die Konsequenzen, wenn ich als Vermieter keine Maßnahmen ergreife?
Bestehende Sammelverträge mit einem Kabelanbieter bleiben weiterhin bestehen, wenn nicht gekündigt wird. Die Kosten dürfen ab dem 01.07.2024 nicht mehr auf den Mieter über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden.
Besteht für Vermieter eine Versorgungspflicht?
Vermieter sind rechtlich nicht verpflichtet, einen TV-Anschluss bereitzustellen.
Reicht es aus, wenn ich mir ab dem 30.06.2024 Gedanken mache?
Das ist nicht empfehlenswert, da eine Vertragsänderung immer Zeit und Aufwand bedeutet. Dies könnte zu Lasten Ihrer Mieter gehen. Daher wird eine möglichst frühzeitige Umstellung der Verträge empfohlen.
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