Tragen Sie Ihre persönlichen Daten genauso ein, wie diese auf Ihrem Ausweisdokument stehen und im Handelsregisterauszug des Unternehmens für die vertretungsberechtigte Person eingetragen sind. Auch wenn Umlaute und Bindestriche enthalten sind.
Falls Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und sich als juristischer Vertreter eines Unternehmens für De-Mail anmelden möchten, können Sie sich mit folgenden Dokumenten ausweisen:
EU-Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Ausländischer Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Bitte beachten Sie:
Aus Ihren Dokumenten muss der aktuelle Wohnsitz hervorgehen, da wir diese Daten zu Ihrer Identifizierung benötigen.
Das De-Mail-Gesetz schreibt vor, dass ein De-Mail-Anbieter den Zugang zu einem De-Mail-Postfach mit einer sicheren Anmeldung ermöglichen und dafür zwei verschiedene Verfahren anbieten muss. Wir haben uns zum Start von De-Mail für folgende Verfahren entschieden:
Der neue Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion (nPA-Verfahren)
Das Sicherungsmittel der mobilen TAN-Eingabe über ein dem Nutzer zugeordnetes Mobilfunkgerät (mTAN-Verfahren)
Für beide von uns angebotenen Verfahren müssen wir im Rahmen der De-Mail-Registrierung Ihre Mobilfunknummer erheben und überprüfen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass die Beantragung einer De-Mail-Adresse ohne Angabe einer Mobilfunknummer nicht möglich ist.
Bitte beachten Sie:
Falls sich Ihre personenbezogenen Daten, z.B. Ihr Nachname, zu einem späteren Zeitpunkt ändern sollten, ist eine erneute Identifizierung notwendig.
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